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Zusatzvereinbarung zur Auftragsverarbeitung online abschließen

24.05.2018, Kategorie: News

Generator AVLiebe Kundinnen und Kunden,

ab sofort können Sie auch online über das CCP eine Zusatzvereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit uns abschließen. Bislang war der Abschluss einer Zusatzvereinbarung zur Auftragsverarbeitung bei netcup über ein PDF möglich, dass uns anschließend via E-Mail oder Post zugestellt werden musste. Der schiere Ansturm auf diesen Vertragsabschluss, kurz vor dem Inkrafttreten der DSGVO, macht es erforderlich, dass wir diesen Vorgang vollständig automatisieren.

Um die Zusatzvereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit uns zu schließen, melden Sie sich bitte am CCP an und klicken anschließend links im Menü auf Auftragsverarbeitung. Geben Sie nun bitte an, welche Daten Sie bei uns speichern und wer der Kreis der Betroffenen Personen ist. Klicken Sie auf AV-Vertrag generieren, um den Vertrag mit uns abzuschließen. Eine ausführliche Anleitung hierzu finden Sie in unserem Wiki: Zusatzvereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass es ein großer Aufwand ist eine komplett individuelle Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abzuschließen. Dieses geht nur mit dem Hinzuziehen unseres Rechtsanwaltes. Dabei entstehen Kosten die schnell mehrere hundert Euro betragen können. Auch muss jede individuelle Auftragsverarbeitung bei uns gesondert geführt werden. Dabei entstehen weitere Kosten. Aus diesem Grund bieten wir einen kostenlosen Abschluss einer Zusatzvereinbarung zur Auftragsverarbeitung nur auf Basis unseres neuen Generators im CCP an. Dieser wurde mit viel Mühe erstellt und deckt unserer Meinung nach fast alle Möglichkeiten ab, die bei einer Auftragsverarbeitung erfasst werden müssen.

Verträge die postalisch bei uns eingetroffen sind, werden die kommenden Wochen von uns bearbeitet werden. Ein zeitnahes Bearbeiten ist aufgrund der extrem großen Nachfrage nicht möglich. Sie können selbstverständlich zusätzlich auch im CCP eine Zusatzvereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit uns schließen, wenn Sie uns bereits den Vertrag via Post zugestellt haben.