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Neues Verbraucherschutzgesetz zu Mindestvertragslaufzeit

06.04.2022, Kategorie: Allgemein

In Deutschland ist per 01.03.2022 ein neues Verbraucherschutzgesetz in Kraft getreten. Verbraucher:innen die ein Produkt nach dem 01.03.2022 erwerben, können nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 12 bis maximal 24 Monaten ihren Vertrag monatlich kündigen. Das bedeutet, dass sich die Vertragslaufzeit nach der Mindestlaufzeit nicht automatisch um weitere 12 Monate verlängert, sondern um nur jeweils einen Monat.

So besagt es das Gesetz in Deutschland, doch wir haben beschlossen diese neuen Vertragsregeln für alle netcup Endverbraucher-Kunden über Deutschland hinaus anzuwenden.
Zudem können auch bereits bestehende Kunden von dieser neuen Regelung profitieren.

Die Abrechnungsperiode von 12, 6 bzw. 3 Monaten bleibt zwar bestehen, im Fall einer Kündigung bekommen Sie jedoch den zu viel vorausgezahlten Betrag zurückerstattet.
Bei Domains wird auch eine monatliche Kündigung nach der Mindestlaufzeit gewährt, allerdings kann der bereits im Voraus gezahlte Betrag nicht zurückerstattet werden, da es sich bei Domains um ein individuelles Produkt handelt, das wir bereits im Voraus für die Länge der vorausgezahlten Periode eingekauft haben.

Wie funktioniert das konkret?

Nehmen Sie an, Sie haben bzw. kaufen ein Produkt mit Mindestvertragslaufzeit 12 Monate und Abrechnungsperiode 6 Monate. Im 13. Monat stellen Sie fest, dass Sie das Produkt nicht mehr benötigen, Sie möchten es kündigen. Dies können Sie nun zum Ablauf des 13. Monats über das CCP erledigen. Loggen Sie sich dazu im CCP ein.
Unter dem Menüpunkt “Kündigung” können Sie den frühestmöglichen Kündigungszeitpunkt über das Dropdown sehen. Stellen Sie den gewünschten Kündigungstermin ein. Ihre Kündigung ist ab dem nächstmöglichen gewünschten Termin (im Beispiel ab dem 14. Monat) wirksam.
Der Betrag, der zu Beginn des 13. Monats für die nächsten 6 Monate vorausgezahlt wurde, wird Ihnen nun anteilig zu 5/6 zurückerstattet.

Um die Rückerstattung zu veranlassen, benötigt unsere Buchhaltung natürlich Ihre Bankverbindung. Sollten Sie diese noch nicht in Ihren Stammdaten hinterlegt haben, geben Sie sie uns bitte bekannt.

Was geschieht, wenn ich den Vertrag eines anderen Endverbrauchers übernehme? Startet die Mindestvertragslaufzeit dann von vorne?

Viele unserer Kunden sind in unserem Forum zugegen und nutzen dort die Tauschbörse.
Dort können Kunden mit Kunden Produkte via Inhaberwechsel tauschen.
Inhaberwechsel werden wie ein Bestandsvertrag behandelt. Sofern die Mindestvertragsdauer abgelaufen ist und beide Parteien Endverbraucher sind kann auch jener Kunde, der den Vertrag übernimmt, mit einem Monat Kündigungsfrist kündigen.

Gilt diese Regelung auch für Upgrades?

Das Upgrade eines Vertrags,  beispielsweise von einem RS1000 auf RS2000 wird in jedem Fall als neuer Vertrag behandelt. Daher startet auch die Mindestvertragsdauer wieder von vorne und stellt somit die Ausnahme dar.

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben wenden Sie sich gerne wie gewohnt an unseren Support.

Ihr netcup-Team